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TERMS OF USE

1. Geltungsbereich

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Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Screencraft Entertainment GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen. Dies gilt auch für künftige Vertragsbeziehungen mit dem Kunden. Abweichende Bedingungen der Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir diesen zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Die Zustimmung erfolgt in diesen Fällen schriftlich. Darüber hinaus werden abweichende Bedingungen nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch, wenn die Bedingungen der Kunden oder sonstiger Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehungen treten, im Widerspruch zu unseren Bedingungen stehen.

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2. Angebot und Vertragsschluss, Vertragsänderungen

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Unsere Angebote sind stets freibleibend. Verträge kommen zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich annehmen. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn wir den Auftrag nicht annehmen.

Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertragsinhalts werden schriftlich niedergelegt bzw. durch uns schriftlich bestätigt. Wesentliche Änderungen, Zusatzwünsche oder ergänzende Leistungsvorgaben verpflichten beide Teile zur angemessenen Anpassung der Vergütung, der Termine und der Leistungsbeschreibung. Dies gilt entsprechend für bei der Auftragsannahme nicht absehbare technische Probleme von Screencraft Entertainment GmbH und/oder technischen Problemen bei vom Kunden zur Bearbeitung gestellten Materials. Erkennen wir die Erforderlichkeit wesentlicher Änderungen, die Erheblichkeit der Zusatzwünsche oder ergänzender Leistungsvorgaben des Kunden, so haben wir den Kunden unverzüglich zu informieren.

Unsere Mitarbeiter und sonstige Beauftragte sind - soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben - nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt eines schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 


3. Preise

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Unsere Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk ausschließlich Transportkosten. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

Bei der Auftragserteilung sind - soweit keine individuellen Preisvereinbarungen getroffen wurden - die (Brutto-) Preise der im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Preisliste maßgeblich, die in den Geschäftsräumen von Screencraft Entertainment GmbH eingesehen werden kann. Bei einer Abrechnung in Metern ist die von uns mittels Maßapparaturen festgestellte Meterzahl maßgebend. Angefangene Meter werden voll berechnet. Messabweichungen bis zu 1% werden nicht berücksichtigt.

Wir behalten uns das Recht vor, im Falle einer nach Vertragsschluss eintretenden Veränderung der Lohn- und Materialkosten, Frachtsätze, Energiekosten, Mehrwertsteuer und Zölle eine entsprechende, angemessene, den marktüblichen Preis nicht übersteigende Anpassung des vereinbarten Preises zu verlangen, es sei denn, dass die Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt oder ein Festpreis vereinbart ist. Dasselbe gilt bei Kostensteigerungen aufgrund von Leistungsverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, sowie bei Veränderungen einer etwa vereinbarten fremden Währung oder des Wechselkurses zum Euro. Eine Preisanpassung in den vorgenannten Fällen kann nicht verlangt werden, wenn die preiserhöhenden Umstände während des Verzugs von Screencraft Entertainment GmbH eingetreten sind und wenn die Ware bereits geliefert wurde. Ein dem Recht von Screencraft Entertainment GmbH entsprechendes Recht steht dem Kunden unter entsprechenden Voraussetzungen und mit entsprechenden Einschränkungen zu.

Verlangen wir eine Preiserhöhung, die deutlich stärker ist als der Anstieg der Lebenshaltungskosten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Preiserhöhung ist deutlich stärker als der Anstieg der Lebenshaltungskosten, wenn sie dessen prozentual ausgedrückten Wert um mehr als 2 Prozentpunkte übersteigt.

Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, verändern sich die Preise entsprechend einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss automatisch. Das im vorstehenden Absatz bezeichnete Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu.


Wir behalten uns vor, mit Zustimmung des Kunden auf dessen Rechnung und Gefahr in Auftrag gegebene Leistungen an einen ausgewählten Fachbetrieb weiterzugeben. Der Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, soweit nur unwesentliche Nebenleistungen betroffen sind.

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4. Fälligkeit, Zahlung, Verzug

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Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Hinsichtlich der Verzugsfolgen, insbesondere der Verzugszinsen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ab der 2. Mahnung sind wir berechtigt, je Mahnschreiben eine pauschale Gebühr von 5,00 EUR zu berechnen.

Projekte mit einem Rechnungsbetrag über EUR 25.000.- bedürfen einer nach entsprechender Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fälligen Anzahlung von 50 % des voraussichtlichen gesamten Rechnungsbetrages für das Projekt.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen den Rechnungsbetrag aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.

Wir sind nicht verpflichtet, Schecks anzunehmen. Die Annahme von Schecks erfolgt grundsätzlich nur zahlungshalber unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit. Diskontspesen berechnen wir vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und Bankspesen trägt der Kunde. Wechsel oder andere Anweisungspapiere werden generell nicht angenommen.

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5. Lieferung, Versand, Gefahrübergang

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Fristen und Termine sind wegen der kreativen, künstlerischen Dienstleistung von Screencraft Entertainment GmbH stets voraussichtliche Zeitangaben, es sei denn, wir sichern im Einzelfall fixe Liefertermine oder ?fristen schriftlich zu. Sie beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Auftragsbedingungen und technischer Einzelheiten sowie der Erfüllung aller seitens des Kunden zu erbringenden Mitwirkungspflichten oder gegebenenfalls behördlichen oder sonstigen Genehmigungen.

Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, erfolgen alle Versendungen und Rücksendungen von und zum Screencraft Entertainment GmbH sowie zwischen verschiedenen Niederlassungen von Screencraft Entertainment GmbH einschließlich Versendung und Rücksendung zu Konzerngesellschaften oder zu berechtigterweise eingeschalteten Subunternehmern auf Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn der Transport bzw. Versand mit Fahrzeugen von Screencraft Entertainment GmbH durchgeführt wird. Wir sind berechtigt, alle Versendungen per Nachnahme auszuführen.

Die Verpackung wird nicht von Screencraft Entertainment GmbH zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

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6. Eigentumsvorbehalt

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Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an von uns verkauften, beweglichen Sachen, insbesondere Filme, Videokassetten und Datenträger jeder Art, bis zur Zahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Besteht zwischen Screencraft Entertainment GmbH und Kunde ein Kontokorrentverhältnis, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Zahlung der Forderungen aus einem anerkannten Kontokorrentsaldo vor.

Im übrigen behalten wir uns das Eigentum an von uns verkauften, beweglichen Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen vor.

Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt. Die sich hieraus ergebenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt in Höhe unserer Forderungen an Screencraft Entertainment GmbH ab, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Nimmt der Kunde die Forderung in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Vertragspartner auf, tritt er bereits jetzt seine Forderung aus dem Schlußsaldo an Screencraft Entertainment GmbH ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderer Ware weiterveräußert, so erstreckt sich die Vorausabtretung nur bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Screencraft Entertainment GmbH nimmt die Abtretung an und ermächtigt den Kunden bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen.

Wir sind berechtigt, die Ermächtigungen zur Weiterveräußerung und Einziehung der abgetretenen Forderungen zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Kunde auf unser Verlangen bei Widerruf der Einziehungsermächtigung verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen, alle zum Einzug der Forderungen durch Screencraft Entertainment GmbH erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen herauszugeben.

Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden wird stets für Screencraft Entertainment GmbH durchgeführt. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, nicht in ihrem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in einem Verhältnis, das dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Verarbeitung zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung entspricht. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen dergestalt miteinander verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, oder miteinander untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der Sache in einem Verhältnis, das dem Wert der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung entspricht. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass eine Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Screencraft Entertainment GmbH anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für Screencraft Entertainment GmbH.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zulässig. Über rechtliche oder tatsächliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Wir verpflichten uns, ihm zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Screencraft Entertainment GmbH.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen des Üblichen pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten instand zu halten. Verletzt der Kunde diese Pflicht, ist Screencraft Entertainment GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

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7. Mitwirkungspflichten des Kunden

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Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: - für den vollen Versicherungsschutz der Screencraft Entertainment GmbH übergebenen bzw. für Screencraft Entertainment GmbH verwahrten Gegenstände zu sorgen; - ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes Filmmaterial z.B. Sicherheits-Zweitmaterial oder Muster zur Verfügung zu halten. Die Prüfung und Begutachtung der Screencraft Entertainment GmbH übergebenen Filme bzw. digitalen oder analogen Datenträger sind nicht Teil seiner Leistungsverpflichtung, es sei denn, es handelt sich um einen Auftrag zur Nassabtastung von Zelluloid-Filmen; in diesem Fall wird Screencraft Entertainment GmbH eine sorgfältige Sichtprüfung vornehmen und dem Kunde mitteilen, falls die Abtastung des Materials unmöglich erscheint oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu (weiteren) Beschädigungen des Materials führt; - von analogen oder digitalen Datenträgern und/oder Filmen vor Übergabe des im Rahmen des Auftrages zu bearbeitenden Materials auf eigene Kosten Sicherungskopien zu erstellen und bis zur Beendigung des Auftrages in zur Rücksicherung geeigneter Form vorrätig zu halten.

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8. Aufbewahrung von Filmen und Datenträgern

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Die Aufbewahrung von Filmen und anderen digitalen oder analogen Datenträgern nach einer Bearbeitung erfolgt in Räumen, die nicht zur Langzeitarchivierung geeignet sind. Eine getrennte Aufbewahrung von Originalen und Zweitmaterialien erfolgt nicht. Soweit Filmmaterial oder sonstige digitale oder analoge Datenträger ausschließlich zur Aufbewahrung ohne Bearbeitung übergeben werden, werden diese grundsätzlich ohne Nachprüfung des Zustandes übernommen, in dem sie zur Aufbewahrung zur Verfügung gestellt werden.

Die Aufbewahrungsgebühren ergeben sich aus der im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Screencraft Entertainment GmbH, die in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden kann. Jeder angefangene Monat der Aufbewahrung wird als voller Monat berechnet.

Verträge über die Aufbewahrung von Filmen und anderen digitalen oder analogen Datenträgern können jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Aufbewahrungsvertrages, insbesondere bei Verzug mit mehr als zwei Monatsgebühren für die Aufbewahrung, bleibt unberührt.

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9. Urheber- und Nutzungsrechte

Soweit bei der Auftragserfüllung durch Screencraft Entertainment GmbH Urheberrechte, Miturheberrechte oder Bearbeitungsrechte entstehen, werden dem Kunden einfache, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt, wobei wir uns den Widerruf bei Vorliegen wichtiger Gründe vorbehält. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Nichtzahlung der uns geschuldeten Vergütung innerhalb der gesetzten oder sich aus dem Gesetz ergebenden Zahlungsfrist. Wenn im Rahmen des erteilten Auftrages Urheber- und/oder Bearbeitungsrechte Dritter betroffen sind, steht der Kunde uns dafür ein, dass die vertragsgegenständliche Bearbeitung sich im Rahmen der durch den Dritten erteilten Nutzungs-/Bearbeitungsrechte hält. Der Kunde hält und stellt Screencraft Entertainment GmbH von allen etwaigen Ansprüchen des bzw. der Dritten wegen Verletzung deren Urheber- bzw. Bearbeitungsrechten frei.

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10. Mängelrügen und Gewährleistung; Verjährung; Garantie

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Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel hat der Kunde gegenüber Screencraft Entertainment GmbH unverzüglich spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Entgegennahme der Ware, bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Jahren ? in dem Fall, dass der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, innerhalb von einem Jahr ? ab Erhalt der Ware unter gleichzeitiger Übergabe der beanstandeten Gegenstände schriftlich zu erheben. Dies gilt auch, wenn dem Kunden vorher Auswahlmuster übersandt worden sind. Die jeweilige Frist ist eingehalten, wenn der Kunde die Mängelanzeige innerhalb der Frist abgesendet hat.
Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung wie Farben oder Töne können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Kunde hierzu keine exakten, durchführbaren Anweisungen gegeben hat. Für material-, prozess- oder systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.

Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist sein Recht auf Nacherfüllung bei unerheblichen Mängeln ausgeschlossen. Unsere Mängelhaftung erlischt, wenn der Kunde ohne unsere vorherige Zustimmung selbst oder durch Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Gegenständen unternimmt.

Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aufgrund eines Mangels ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Soweit nicht für einzelne Artikel eine generelle Garantieerklärung erteilt wird, übernimmt Screencraft Entertainment GmbH eine Garantie nur bei ausdrücklicher schriftlicher Garantiezusage.

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11. Haftung

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Screencraft Entertainment GmbH haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund -, wenn wir, unser gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht haben.

Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei leicht fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Screencraft Entertainment GmbH - mit Ausnahme des nachfolgenden Satzes - unbeschränkt. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Haftung von Screencraft Entertainment GmbH bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, wenn nicht dieser Schaden auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.

Im übrigen gilt bei leichter Fahrlässigkeit folgendes: Die Haftung von Screencraft Entertainment GmbH für leichte Fahrlässigkeit ist - mit Ausnahme bei der Verletzung von Kardinalpflichten - ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ansonsten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
Verschuldensunabhängige, gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt. Screencraft Entertainment GmbH haftet unbeschränkt, sofern Ansprüche des Kunden gegen uns bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

Screencraft Entertainment GmbH haftet für alle schuldhaft verursachten Verluste, Beschädigungen und Löschungen bei an uns zur Bearbeitung übergebenen Materialien zunächst auf die Wiederherstellung oder Ersetzung des Ursprungsmaterials, soweit dies aufgrund von Negativen, Kopien oder sonstigen Ausgangsmaterialien des Kunden technisch möglich ist. Dies gilt nicht bei einem im Rahmen der Aufbewahrung oder Versendung eingetretenen Schaden. Ist eine Wiederherstellung oder Ersetzung unter den genannten Voraussetzungen nicht möglich, haftet Screencraft Entertainment GmbH auf den Materialwert des Trägermaterials gleicher Art und Länge.
Die Rechte des Kunden aus Gewährleistung oder wegen Lieferverzugs bleiben unberührt.
Bei der Nass- und Trockenabtastung von Zelluloid-Filmen ist, je nach Lagerungsmethode, Lagerungssorgfalt und Alter, nicht auszuschließen, dass das Material bereits beschädigt (Schrammen, Schmutz, Flecken, Rucke, Abfahr- und Überblendzeichen, Knicke, Wellen, Schimmel, Klebstellen, Perforationsschäden, Schaltkerben, Blitzer, Ausbleichungen, Netzmittel- und/oder Klebstoffrückstände, mangelnde Reißfestigkeit, Fingerabdrücke, eingedrückter oder aufliegender Schmutz, Tonschleim im Bild, Wasserflecken etc.) oder alters- bzw. lagerungsbedingt besonders schadengeneigt ist. Da eine Versicherung der Bearbeitung des Materials durch Screencraft Entertainment GmbH nicht durchgängig möglich ist, werden wir bei Nass- und Trockenabtastungsaufträgen von Zelluloid-Filmen eine sorgfältige Sichtprüfung vornehmen und den Aufraggeber informieren, falls eine Abtastung des übergebenen Materials unmöglich erscheint oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu weiteren Beschädigungen des Ausgangsmaterials führt. Für den Fall, dass der Kunde trotz dieser Mitteilung Abtastung wünscht, ist unsere Haftung bei Beschädigungen des Ausgangsmaterials ausgeschlossen. Für den Fall der Beschädigung des Ausgangsmaterials im übrigen ist unsere Haftung auf den Ersatz des Materialwertes des Ausgangsmaterials beschränkt. Eine weitere Haftung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für eigenes Verschulden sowie das Verschulden von Screencraft Entertainment GmbH, unserer Mitarbeiter oder Organe.

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12. Rechtsbeziehungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort

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Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze (z.B. UN-Kaufrecht CISG) ist ausgeschlossen.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung der Geschäftssitz von Screencraft Entertainment GmbH in München. Im übrigen ist der Geschäftssitz von Screencraft Entertainment GmbH Gerichtsstand für den Fall, dass der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung der Geschäftssitz von Screencraft Entertainment GmbH in München, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
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